Freitag, 26. Oktober 2012

Österreichs Nationalfeiertag

File:Flag of Austria.svg
Flag of Austria



Heute feiern die Österreicher ihren Nationalfeiertag

Today Austrians celebrate their national holiday.
 
Datei:Bundesgesetzblatt (Austria) 1955 1151.jpg
Der 26. Oktober 1955 war der erste Tag, an dem laut Zusicherung im Staatsvertrag keine fremden Truppen mehr auf österreichischem Hoheitsgebiet stehen durften. An diesem Tag beschloss der österreichische Nationalrat in Form eines Verfassungsgesetzes rückwirkend ab null Uhr die immerwährende Neutralität.

Die Initiative dazu, die Wiedererlangung der Souveränität Österreichs fortan, vorerst in den Schulen, feierlich zu begehen, kam vom Bundesminister für Unterricht, Heinrich Drimmel (ÖVP). In einem Erlass vom 1. Oktober 1955 forderte er die Lehrerschaft dazu auf, den Schülern die Bedeutung des 25. Oktober, des Tages des endgültigen Abzugs der Alliierten gemäß der vorgesehenen 90-Tage-Frist, als Unabhängigkeitstag zu vermitteln und ordnete für diesen Tag eine feierliche Hissung der Nationalflagge an.

Am 11. September 1956 beschloss der Ministerrat auf Antrag von Unterrichtsminister Drimmel, den „Tag der österreichischen Fahne“ alljährlich am 26. Oktober zu begehen. Diese Verschiebung um einen Tag kam deshalb zustande, da es der Bundesregierung wichtiger war, die Neutralitätserklärung am 26. Oktober zu betonen als den Abzug der letzten Besatzungssoldaten am 25. Oktober.

1965 wurde in Parlament und Bundesregierung beraten, welcher Tag als „Nationalfeiertag“ begangen werden sollte. Zur Auswahl standen:
  • der 12. November (Ausrufung der Ersten Republik im Jahr 1918)
  • der 27. April (gemeinsame Proklamation über die Selbständigkeit Österreichs durch die Vorstände der (wieder)entstandenen Parteien SPÖ, ÖVP und KPÖ in Berufung auf die Moskauer Deklaration und Bildung einer provisorischen Staatsregierung im Jahr 1945)
  • der 15. Mai (Unterzeichnung des Staatsvertrags im Jahr 1955)
  • der 26. Oktober (Beschluss des Bundesverfassungsgesetzes über die österreichische Neutralität)
Die breiteste Zustimmung fand der 26. Oktober und so beschloss es der Nationalrat am 25. Oktober 1965 einstimmig mit einem Bundesgesetz, das tags darauf in Kraft trat. Seit dem Jahr 1967 gilt an diesem Tag auch die Feiertagsruhe. Das Nationalfeiertagsgesetz ist eine der wenigen Normen im österreichischen Rechtsbestand, die über eine Präambel verfügen.

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